Leistungen

Grundpflege

Wir helfen Ihnen bei den pflegerischen Verrichtungen im Alltag, die Sie nicht selbst bewältigen können. Hierzu gehören insbesondere

  • die Körperpflege
  • das Lagern und
  • das Bewegen der Gelenke
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe beim Aufstehen und beim zu Bett gehen
  • Hilfen beim Essen und Trinken (auch bei Sondennahrung)
  • sowie Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Bei uns sind Pflegefachkräfte (Krankenschwestern / Altenpflegerinnen) sowie Pflegehelferinnen im Einsatz. Die Pflege und Zeitplanung erfolgt immer in Absprache mit Ihnen. Die Leistungen der Grundpflege können mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sofern Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind. Beachten Sie jedoch, dass es Höchstbeträge für die einzelnen Pflegegrade gibt. Sofern diese überschritten werden, müssen die Kosten privat erbracht werden.

Behandlungspflege

Dabei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen wie beispielsweise

  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzucker messen und Insulingabe
  • Anlegen von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Legen von Blasenkathetern
  • Versorgung von Sonden, Kanülen und Venenkathetern

Diese Leistungen werden ausschließlich von Pflegefachkräften erbracht und mit der Krankenkasse abgerechnet.

Und so funktionierts:

Ein seriöser Kostenvoranschlag kann von einem Pflegedienst nicht "aus der Ferne" erstellt werden.

Mit der Pflegekasse werden so genannte Leistungspakete wie z.B. "Große Körperpflege" oder "Kleine Körperpflege" abgerechnet. Der Preis ist bei allen Pflegediensten nahezu identisch. Bei jedem einzelnen Leistungspaket ist für die Pflegedienste festgelegt, welche Tätigkeiten darin enthalten sind. Zum Verständnis dieser vom Gesetzgeber vorgeschriebenen sehr bürokratischen Leistungsberechnung finden Sie unter "Kosten" (unten) die Beispiele "Große Körperpflege" und "Kleine Körperpflege".